Rahmenbedingungen


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Zweckbestimmung
In unserer Spielgruppe soll ihr Kind die Möglichkeit erhalten, die Gemeinschaft im Spiel zu erlernen, ihren Platz in einer Gruppe Gleichaltrigen finden, sich behaupten, Rücksicht nehmen, einander helfen, aufeinander hören, fair streiten und wieder Frieden schliessen. Die Kinder haben auch die Möglichkeit sich im kreativen Bereich zu entfalten. Wir wollen dies möglichst durch ein frei gewähltes Spiel der Kinder erreichen.
Im Wald erleben die Kinder die Natur mit allen Sinnen aktiv. Spielerisch und durch sinnvolle Regeln erfahren die Kinder, wie wichtig ein sorgfältiger Umgang mit der Natur ist.

Alle Gruppen werden jeweils von einer Hauptleiterin und einer Assistenzleiterin geleitet.

Allgemeines
Die nachstehenden Rahmenbedingungen bilden den Haupt-Vertragsbestandteil einer jeden Spielgruppenanmeldung und gelten als verbindlich.

Aufnahmebedingungen für das Spielgruppen Jahr 2023/2024
Die Kinder, welche bis zum 31. Juli 2023 ihr drittes Lebensjahr vollendet haben, können für die Spielgruppe angemeldet werden. Ausserdem beschränkt sich unser Angebot auf Kinder, welche in der Gemeinde Oberkirch wohnhaft sind.

Spielgruppenzeiten:
vormittags von 8.30 -11.00 Uhr
nachmittags von 13.30 -16.00 Uhr

Wir beginnen mit der Spielgruppe in der 2. Schulwoche (Kalenderwoche 35) und beenden die Spielgruppe eine Woche vor den Sommerferien. 

Ferien und Feiertage richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Oberkirch.

Ferienplan: www.spielgruppe-oberkirch.ch

 

Kosten Spielgruppen Jahr 2023/2024

Spielgruppe Indoor
1x 2.5 Stunden in der Woche:                             sfr. 560.- Jahresbeitrag  

Kosten Spielgruppe kombiniert mit Wald  
1x 2.5 Stunden in der Woche mit 
12 Waldbesuchen im Jahr:                                  sfr. 680.- Jahresbeitrag        

Bei einem Besuch vom 1.Semester (August/September- Januar) wird der Jahresbeitrag halbiert. Bei einer Anmeldung vom 1.Semester, ist es nicht möglich, den Spielgruppenbesuch nachträglich zu verlängern.

Das Spielgruppengeld ist jährlich oder halbjährlich zu entrichten und für das erste Halbjahr bis spätestens Ende November zu überweisen, für das zweite Halbjahr bis spätestens Ende März.

Bitte nach Möglichkeit keine Posteinzahlungen. 

Sollte das Bezahlen aus wirtschaftlichen Gründen Schwierigkeiten bereiten, nehmen Sie mit uns bitte Kontakt auf.

Der Betrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu bezahlen, das heisst, bezahlt wird das für ihr Kind freigehaltene Spielgruppenplatz.

 

Anmeldung
Sie können ihr Kind auf unserer Homepage www.spielgruppe-oberkirch.ch  unter ANMELDUNG: ab Mittwoch, 15. März 2023, ab ca. 20.00uhr ausschliesslich über das dafür vorgesehene Onlineformular, anmelden. Dabei gilt die zeitliche Reihenfolge der Eingabe. Bestätigung der Anmeldung erfolgt per Mail. Im Falle einer doppelten Anmeldung müssen wir einen entsprechenden Umtriebs-Betrag in Rechnung stellen. Sie können ihr Kind bis zu maximal 2 Halbe Tage in der Woche anmelden. 

Durchführung der Angebote
Die Angebote können nur durchgeführt werden, wenn sich genug Kinder (mindestens 8) für das jeweilige Angebot anmelden. Melden sich weniger als acht Kinder an, wird das Angebot nicht durchgeführt.

Wichtige Informationen
Bitte Informieren Sie nach der Einteilung die jeweilige Spielgruppenleiterin über: 

z.B. Krankheiten, Allergien, private Änderungen (Umzug, Geburt eines Geschwisters usw.). 

Diese Informationen werden vertraulich behandelt.

Mitbringen
Geben sie ihrem Kind ein gesundes Znüni oder Zvieri mit. Auch Getränke dürfen mitgenommen werden.

Bitte geschlossene Finken angeschrieben mitgeben. Diese können in der Spielgruppe deponiert werden. Ziehen sie ihr Kind so an, dass die Kleider schmutzig und farbig werden dürfen.

Für den Waldbesuch erhalten Sie nach der Anmeldung ein Infoblatt mit den wichtigsten Punkten; Treffpunkt, Kleidung, was mitnehmen, etc.

Krankheit und Ferien
Falls ihr Kind die Spielgruppe wegen Krankheit, Ferien usw. nicht besuchen kann, bitten wir Sie, es bei der jeweiligen Leiterin abzumelden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags und die Stunden können nicht nachgeholt werden.

Versicherung
Für mögliche Forderungen aus Haftpflichtschäden von Dritten, welche sich aus Handlungen von „Spielgruppenkindern“ während der beaufsichtigten Spielgruppenzeit ergeben, wurde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Allfällige Schäden werden im Rahmen der allgemeinen Versicherungsbedingungen durch die Versicherungsgesellschaft übernommen. Das Kind ist durch die Spielgruppe nicht versichert. Kranken-, Unfallversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern/ gesetzlichen Vertretung.

Probezeit und Rückerstattungen
Die Zeit bis zu den Herbstferien gilt als Probezeit. Bei Abbruch innerhalb der Probezeit verrechnen wir einen Pauschalbetrag von sFr.100.-. Dieser Betrag wird auch geschuldet bei erfolgter schriftlicher / online Anmeldung und Rückzug vor Spielgruppenbeginn.

Bei nicht besuchten Spielgruppentagen und bei frühzeitigem verlassen der angemeldeten Spielgruppendauer, gibt es keine Rückerstattung. Ausnahme: Wegzug aus Oberkirch.

Trägerschaft
Die Spielgruppe Oberkirch ist ein Verein.

Änderung der Rahmenbedingungen
Der Verein behält sich jederzeit Änderungen der Rahmenbedingungen vor.

Weitere Informationen finden sie unter www.spielgruppe-oberkirch.ch

An den Wochenenden, Feiertagen und während den Schulferien sind wir nicht erreichbar.

Freundliche Grüsse

Spielgruppenteam Oberkirch